Niuform GmbH · Informationen
Rückgabe und Erstattung
Stand: 22. Oktober 2026
Bitte lesen Sie die für Ihren Vorgang relevanten Schritte. Diese Regeln ergänzen das individuelle, ausdrücklich angenommene Angebot.
Geltung und getrennte Rechte
Für gewöhnliche Onlinekäufe besteht in der Schweiz kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht allein wegen Meinungsänderung. Wir gewähren zusätzlich freiwillig 30 Kalendertage ab Lieferung zur Rückgabeanmeldung. Das ist eine eigene kommerzielle Zusage und keine Übernahme einer ausländischen Widerrufsregel. Davon getrennt bleiben Ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln, Falschlieferung und Transportschaden bestehen; sie enden nicht mit Ablauf der freiwilligen 30 Tage.
Rückgabe anmelden
Melden Sie die freiwillige Rückgabe spätestens am 30. Kalendertag nach Lieferung an [email protected]. Nennen Sie Referenz, Artikel, Menge und die ursprünglichen Liefer- beziehungsweise Abholdaten. Einen Grund für die Meinungsänderung müssen Sie nicht angeben. Wir stimmen schriftlich einen Abholtermin innerhalb von 14 Kalendertagen nach Ihrer Meldung ab. Bewahren Sie Ihre Meldung auf; wenn eine Bestätigung ausbleibt, fragen Sie unter derselben Referenz nach.
Kostenlose Abholung und Rückgabeanschrift
Wir organisieren eine kostenlose Abholung an der ursprünglichen zulässigen Lieferanschrift in der Schweiz. Senden Sie nichts unangekündigt an die Registeradresse; sie ist keine bestätigte Retourenannahme. Sollte später ausdrücklich eine postalische Alternative vereinbart werden, erhalten Sie zuerst die tatsächlich verifizierte Anschrift und sichere Anweisungen. Die Abholung ist kein Anlass, Sie mit einer eigenen Speditionssuche oder unklaren Rücksendekosten allein zu lassen.
Kosten und Gebühren
Abholung bei Meinungsänderung, Fehler oder Mangel kostet CHF 0.00. Auch Rücknahme-, Bearbeitungs- und Erstattungsgebühren betragen CHF 0.00. Es gibt keinen pauschalen Wertabzug, keine verdeckte Sperrgutpauschale und keine Strafgebühr für eine berechtigte Rückgabe. Falls wir eine konkrete Beschädigung abweichend beurteilen, erklären wir Sachverhalt und rechtliche Grundlage einzeln; zwingende Ansprüche werden dadurch nicht eingeschränkt. Unvereinbarte Kosten werden nicht nachträglich auferlegt.
Zustand bei Meinungsänderung
Für die freiwillige Rückgabe darf die Ware sorgfältig wie im Geschäft geprüft, aber nicht fortgesetzt genutzt oder nachträglich verändert worden sein. Verwenden Sie vorhandene Verpackung, soweit sie sicheren Schutz bietet. Ein fehlender Originalkarton allein hebt Mängelrechte nicht auf. Ein tatsächlich ursprünglicher Mangel wird auch an benutzter Ware separat beurteilt; wir dürfen einen Mängelfall nicht allein durch die Bezeichnung als Meinungsänderung abweisen.
Sortimentbezogene Prüfung
Prüfen Sie Möbel nur im normalen sicheren Rahmen und nehmen Sie vor Abholung keine riskante Demontage vor. Sichern Sie vorhandene lose Bestandteile, ohne beschädigte Verbindungen zu belasten. Beschreiben Sie Oberflächen und Verbindungen sachlich. Für die kostenlose sichere Rückholung stimmen wir Zugang und Handhabung ab; eine unbelegte Traglast oder eine zwingende Originalkartonpflicht wird dafür nicht vorausgesetzt.
Ausnahmen richtig benennen
Im Sortiment wird keine Massanfertigung oder Personalisierung angeboten; deshalb behaupten wir keine entsprechende Rückgabeausnahme. Von der Kundschaft verursachte Schäden sind von einem bereits ursprünglichen Mangel zu unterscheiden. Die freiwilligen Zustandsbedingungen dienen nicht dazu, gesetzliche Rechte pauschal auszuschliessen. Wenn wir Ihre konkrete freiwillige Rückgabe nicht anerkennen, erhalten Sie eine sachliche Begründung und können die Einordnung oder die vorgeschlagene Lösung überprüfen lassen.
Mangel, Falschlieferung, Transportschaden
Melden Sie entdeckte Mängel zeitnah mit Referenz und Beschreibung. Fotos helfen freiwillig, sind aber keine allgemeine Anspruchsvoraussetzung. Für neue Konsumgüter gelten die anwendbaren Schweizer Gewährleistungsregeln und grundsätzlich die zweijährige Verjährung; wir verkürzen diese Frist nicht. Je nach gesetzlichem und vertraglichem Fall kommen Ersatz, Minderung oder Rückabwicklung in Betracht. Wir stimmen eine geeignete Abhilfe schriftlich ab und übernehmen die nötigen Kosten. Eine zusätzliche Herstellergarantie ist nicht zugesagt.
Erstattungsbetrag
Bei vollständiger freiwilliger Rückgabe erstatten wir den Warenwert und den ursprünglich berechneten Standardversand. Bei einer Teilrückgabe wird kein zuvor erlassener Versand nachträglich wegen Unterschreitens der Freigrenze neu berechnet. Für Mängelabhilfe werden auch notwendige Kosten nach anwendbarem Recht berücksichtigt. Wir ersetzen eine zugesagte Rückzahlung nicht gegen Ihren Willen durch Guthaben. Die Berechnung wird anhand Ihrer tatsächlichen Zahlung und der betroffenen Positionen nachvollziehbar gemacht.
Frist und Methode der Erstattung
Die freiwillige Erstattung erfolgt binnen 14 Kalendertagen nach Abholung oder früherem Rückgabenachweis über den tatsächlich ursprünglich vereinbarten Zahlungsweg, soweit Sie nicht ausdrücklich anders zustimmen. Es fällt keine Erstattungsgebühr an. Eine von uns verursachte Abholverzögerung darf nicht verwendet werden, um Ihre Auszahlung beliebig hinauszuschieben. Mängelfälle bearbeiten wir unverzüglich nach den anwendbaren Rechten; eine blosse Anfrage ohne Zahlung hat selbstverständlich keinen fiktiven Erstattungsbetrag.
Vorbereitung und Nachverfolgung
Halten Sie die vollständigen Bestandteile nach Möglichkeit bereit und behalten Sie Referenz und Abholbeleg. Führen Sie keine riskanten Reparaturversuche durch. Für Scherben oder andere unsichere Teile erfragen Sie sichere Anweisungen, statt sie lose zu versenden. Den Bearbeitungsstatus können Sie mit Referenz per E-Mail erfragen. Das Fehlen eines Fotos oder Kartons allein macht aus einem berechtigten Mangel keinen unberechtigten Anspruch.
Nicht gelöste Fälle
Niuform GmbH, CHE-177.346.221, Bleicherstrasse 23, 6003 Luzern. Sie erreichen uns unter [email protected] oder +41415251570. Die Registeradresse dient der Korrespondenz; bitte senden Sie dort keine Waren unangekündigt hin. Unser Antwortziel ist zwei Werktage; auf eine Beschwerde folgt binnen 14 Kalendertagen eine sachliche Entscheidung oder ein Zwischenbericht. Wenn keine Einigung möglich ist, können Sie die zuständige kantonale Schlichtungsbehörde beziehungsweise den Zivilrechtsweg prüfen. Das Büro für Konsumentenfragen informiert; es wird weder eine EU-ODR-Pflicht noch eine besondere externe Schlichtungsmitgliedschaft behauptet.